Kanzlei

Mag. Dr. Tamara Haas

Ihre Anwaltskanzlei in Hart bei Graz

Mag. Dr. Tamara Haas ist als Rechtsanwältin in Hart bei Graz tätig. Ich nehme mir Zeit für Ihre Anliegen und verschaffe Ihnen bereits online einen klaren Überblick über meine Leistungen.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

  • Gerichtsjahr im Sprengel des OLG Graz

  • Doktorratsstudium an der Paris-Lodron-Universität in Salzburg

  • Dissertation im Rechtsgebiet Bürgerliches Recht mit dem Titel „ Die zivilrechtliche Haftung des Pferdehalters in rechtsvergleichender Sicht zu Deutschland : Eine unüberwindbare Hürde im Pferdesport?“

  • Praktische Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärterin bei Dr. Christian Moser in Graz

  • Rechtsanwaltsprüfung in Graz mit Sehr Gutem Erfolg abgelegt

Leistungen in der Anwaltskanzlei

Als Ihre Rechtsanwältin ist es mein Anliegen, Rechtssuchenden fundierte Beratung zu bieten und vor allem Menschen, die noch nie „mit dem Gericht“ zu tun hatten oder zum ersten Mal rechtsfreundliche Unterstützung benötigen, die vielleicht vorhandene Scheu vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen zu nehmen.

Ich kümmere mich um Ihre persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen und setze alles daran, Ihr Recht erfolgreich zu vertreten und durchzusetzen. Mir können Sie alles anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, dass es nach außen dringt. Das garantiert die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.

Ihre Probleme sind mir wichtig und ich nehme mir dafür ausreichend Zeit. Am Anfang der Beratung steht ein offenes Gespräch mit meinen Klienten. Die Informationen meines Klienten sind dabei die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit und entscheiden über den zu gehenden Weg, die Lösungsstrategien und das festzulegende Ziel. Eine erfolgreiche Beratung, Vertretung oder Verteidigung ist nur möglich, wenn sich der Rechtsanwalt auf die Angaben seines Klienten stützen kann. In diesem Sinn lege ich Wert auf ein offenes Ohr!

Jeder neue juristische Fall ist für mich eine Herausforderung!

Man kann nur einen Anwalt beauftragen, dem man vertraut. Eine gute Beziehung zum Mandanten beweist Glaubwürdigkeit und diese rechtfertige ich durch persönliche Betreuung und Kompetenz. Mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Hart bei Graz haben Sie einen verlässlichen Partner, der Ihre Interessen kompetent, ökonomisch und lösungsorientiert vertritt. Ich setze auf Information und Verhandlung, um für Sie Zeit und Ressourcen zu sparen, der Gang zum Gericht sollte die letzte Möglichkeit sein.

Meine Anwaltskanzlei bietet Ihnen rechtliche Beratung und Unterstützung, sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten.

Das Interesse meiner Klienten ist meine vorrangigste Berufspflicht. Ich bin an die anwaltliche Schweigepflicht gebunden, daher können wir alle Ihre Anliegen in vertraulicher Atmosphäre besprechen. Ich suche immer nach klientenorientierten und wirtschaftlichen Lösungen, wobei der Gang zum Gericht die letzte Möglichkeit sein sollte.

Honorare beim Rechtsanwalt

Ratsuchende lassen sich oft durch die Sorge über hohe Honorare vom Besuch bei einem Rechtsanwalt abhalten. Die Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt ist in der Regel natürlich nicht kostenlos. Tatsächlich kann aber durch rechtzeitige anwaltliche Beratung oft ein kostspieliger Rechtsstreit mit hohen Folgekosten vermieden werden.

Kostenlose Erstberatung

Ich biete eine kostenlose Erstberatung in der Dauer von 15 Minuten. Diese dient der ersten Informationsaufnahme und der groben Abschätzung, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen. Dieses Gespräch soll es Ihnen auch ermöglichen zu beurteilen, ob eine Vertretung durch mich als Rechtsanwältin das ist, was Sie suchen. Denn nicht jeder Rechtsanwalt passt zu jedem Mandaten und umgekehrt. Im Zuge des Erstgespräches erfolgt eine umfassende Aufklärung zum Thema Honorar.

 

Übersteigt die Beratungs-/Gesprächsdauer 15 Minuten, werden Kosten in Rechnung gestellt.

Mein Honorar

Mein Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK), dem Notariatstarifgesetz (NTG) oder nach individueller Honorarvereinbarung wie zum Beispiel einem Pauschal- oder einem Stundenhonorar. Üblicherweise richtet sich das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem Streitwert bzw. dem Wert Ihres Anspruches. Bei Prozessen hängt das Honorar von Art und Umfang der Tätigkeit ab.

Wann habe ich Anspruch auf Kostenersatz des Anwaltshonorars?

  • Grundsätzlich können Sie vom Gegner das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zurückfordern, wenn er durch sein Verhalten die Einschaltung des Rechtsanwaltes veranlasst hat.

  • Im Zivilprozess erhält die vollständig obsiegende Partei auch die tarifmäßigen Kosten für Ihren Anwalt ersetzt. Bei einem Prozessverlust sind neben den eigenen auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu ersetzen.

  • In Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Außerstreitverfahren trägt grundsätzlich die Partei die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung. Ein Ersatz ist ausnahmsweise möglich.

  • Im Vertragsrecht ist die freie Vereinbarung möglich. Üblich ist etwa bei Liegenschaftsübertragungen die Kostentragung durch den Käufer oder Beschenkten.

  • Das nicht unerhebliche Kostenrisiko können Sie durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vermindern, wobei Sie vor Vertragsabschluss die genaue Wahl der zu deckenden Risiken erörtern sollten.