Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen

Mag. Dr. Tamara Haas

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Hart bei Graz

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin in Hart bei Graz habe ich häufig mit dem Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu tun. Diese beiden Instrumente sind essenziell, um die eigenen Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und die persönliche Vertretung im Falle des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit festzulegen. Sie ermöglichen es, im Ernstfall die eigenen Vorstellungen zu respektieren und die medizinische Versorgung zu steuern. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen.

Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung stellt eine klare Willenserklärung dar, in der ich festlege, welche medizinischen Maßnahmen ich im Falle einer schweren Erkrankung oder im Falle von Bewusstlosigkeit ablehne oder wünsche. Laut § 2 Abs 1 PatVG wird diese Verfügung wirksam, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Entscheidungen zu äußern. Es ist von großer Bedeutung, diese Verfügung gut durchdacht und präzise zu formulieren, um sicherzustellen, dass meine Wünsche im Ernstfall auch wirklich beachtet werden.

Die Vorsorgevollmacht

Das Errichten einer Vorsorgevollmacht ist ein weiterer wesentlicher Schritt, um meine Interessen und Bedürfnisse zu wahren. Gemäß §§ 260ff ABGB kann ich vor dem Verlust meiner Geschäftsfähigkeit eine Person meines Vertrauens benennen, die im Notfall für mich handeln darf. Diese Vollmacht kann auch die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen umfassen, was besonders wichtig ist, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen. Durch die Vorsorgevollmacht stelle ich sicher, dass meine persönlichen Wünsche und Vorstellungen auch dann respektiert werden, wenn ich sie nicht mehr selbst äußern kann.